Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform

November 7, 2025 1:56 p.m. Veröffentlicht von

Seit 2004 gibt es die Mindestgewinnbesteuerung, die den Verlustvortrag beschränkt. Oberhalb eines Sockelbetrags von 1 Mio. Euro ist die Anrechnung von vorgetragenen Verlusten nur noch in Höhe von 60 % der den Sockelbetrag übersteigenden Einkünfte möglich. Die verbleibenden 40 % sind dagegen im jeweiligen Veranlagungszeitraum zu versteuern – die Mindestgewinnbesteuerung.

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Dieser Artikel wurde verfasst von trabert

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